Stand 11 / 2025
Allgemeine Geschäftsbedingungen
(für Offline-Veranstaltungen)
von
MISETHO UG (Haftungsbeschränkt)
Friedenssiedlung 36
04509 Delitzsch
(1) Allgemeines
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge über die Teilnahme an Präsenz-Seminaren, Workshops, Trainings oder vergleichbaren Offline-Veranstaltungen zwischen der MISETHO UG (haftungsbeschränkt) (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Auftraggeber.
(2) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer diesen zuvor ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat. Zur Wahrung der Schriftform genügt hierbei eine einfache E-Mail.
(3) Abweichungen sowie individuelle Abreden im Einzelfall haben stets Vorrang vor diesen AGB, gem. 305b BGB.
(2) Vertragsgegenstand
(1) Der Auftragnehmer führt Veranstaltungen zu Kapitalmarkt-, Investment-, Denk- und Entscheidungsprozessen durch. Vertragsinhalt sind dabei insbesondere:
(1) Teilnahme an moderierten Präsenzseminaren, Diskussions- und Arbeitsformaten,
(2) Bereitstellung analoger oder digitaler Seminarunterlagen,
(3) Wissensvermittlung, Austausch und Perspektivenarbeit.
(2) Die Inhalte dienen der Inspiration und eigenverantwortlichen Entscheidungsfindung des Auftraggebers. Eine individuelle Anlage-, Finanz- oder Geschäftsberatung findet nicht statt.
(3) Der Auftragnehmer ist in der methodischen Gestaltung, Ablaufplanung und Auswahl von Darstellungsmitteln frei, soweit der Charakter der Veranstaltung gewahrt bleibt.
(4) Kann der Auftragnehmer eine Veranstaltung aufgrund nicht beeinflussbarer Umstände (z.B. höhere Gewalt, Unfall, Krankheit, Transportausfall, o.ä.) nicht oder nur verspätet durchführen, bestehen keine Schadensersatzansprüche des Auftraggebers.
(5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Veranstaltung durch eine qualifizierte Ersatzperson durchführen zu lassen oder einen zumutbaren Ersatztermin anzubieten. Ist beides nicht möglich, werden bereits gezahlte Vergütungen erstattet.
(3) Mitwirkungspflichten
(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, an der Umsetzung und Implementierung der individuell erarbeiteten Konzepte aktiv und rechtzeitig mitzuwirken, insbesondere durch Teilnahme an den vereinbarten Formaten.
(2) Der Auftraggeber behandelt die Inhalte während und auch nach der Vertragserfüllung streng vertraulich und berücksichtigt hierbei insbesondere die datenschutzrechtlichen Vorgaben im Umgang mit personenbezogenen Daten gem. aller datenschutzrechtlich relevanten Gesetze.
(3) Der Auftragnehmer darf zur Erfüllung seiner Leistungserbringung einzelne Teile, die er nicht in eigener Person zu erbringen hat, Dritte hinzuziehen, gem. § 267 BGB.
(4) Zahlungskonditionen
(1) Es gilt die im Vertrag vereinbarte Vergütung.
(2) Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, besteht die unverzügliche Pflicht zur Zahlung der Teilnahmegebühr ohne Abzug bei Vertragsschluss.
(3) Alle genannten Preise sind Nettopreise und verstehen sich stets zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer i.H.v. von derzeit 19%.
(4) Im Rahmen bereits laufender Geschäftsbeziehungen ist der Auftragnehmer jederzeit berechtigt, eine Leistung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen. Einen entsprechenden Vorbehalt erklärt der Auftragnehmer spätestens mit der Auftragsbestätigung im Zuge der Vertragsanbahnung.
(5) Mit Ablauf der vorstehenden Zahlungsfrist kommt der Auftraggeber in Verzug. Die Vergütung ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Die Geltendmachung von weitergehenden Verzugsschäden bleiben hiervon unberührt. Der Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) gegenüber Kaufleuten bleibt ebenso unberührt.
(6) Der Auftraggeber kann nur mit einer rechtskräftigen und unbestrittenen Forderung gegenüber dem Auftragnehmer aufrechnen.
(7) Wird die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsabschluss eingetretenen oder bekanntgewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so kann der Auftragnehmer eine höhere Vorauszahlung verlangen, noch nicht erbrachte Leistungen zurückbehalten, sowie die Fortsetzung resp. Fertigstellung seiner Leistung einstellen. Diese Rechte stehen dem Auftragnehmer auch dann zu, wenn der Auftraggeber sich mit der Bezahlung von Leistungen in Verzug befindet, die auf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen.
(8) Bei Stornierungen durch den Auftraggeber nach Vertragsbeginn schuldet dieser bereits entstandene Aufwendungen sowie eine Entschädigung für entgangene Umsätze. Diese Bemessung des Schadens erfolgt hierbei zeitabhängig wie folgt:
(1) 25 % bei Stornierung 100–91 Tage vor Veranstaltungsbeginn,
(2) 50 % bei Stornierung 90–61 Tage vor Veranstaltungsbeginn,
(3) 75 % bei Stornierung 60–31 Tage vor Veranstaltungsbeginn,
(4) 100 % bei Stornierung 30 Tage oder kürzer vor Veranstaltungsbeginn.
(9) Es obliegt dem Auftraggeber einen geringeren Schaden nachzuweisen.
(10) Änderungswünsche oder Stornierungen des Auftraggebers nach Vertragsbeginn berechtigen den Auftragnehmer zum Ersatz der dadurch entstehenden Mehrkosten.
(11) Etwaige weitere Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.
(5) Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet nur, soweit er Schäden durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht hat. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen des Auftragnehmers.
(2) Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist auf die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beschränkt, begrenzt auf Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens. Der Ausschluss resp. die Begrenzung der Haftung gelten nicht für Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(3) Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei schuldhaften Verstößen gegen wesentliche Vertragspflichten, soweit die Erreichung des Vertragszwecks hierdurch gefährdet wird, sowie bei Fehlen vertraglich zugesicherter Eigenschaften. Ferner gelten die Haftungsbeschränkungen nicht, wenn der Auftragnehmer einen Mangel arglistig verschwiegen hat.
(4) Die Haftung ist ferner ausgeschlossen in Fällen höherer Gewalt und für den Fall technischer Schwierigkeiten außerhalb des Einfluss- und Verantwortungsbereichs des Auftragnehmers.
(5) Bei sämtlichen Inhalten, Hinweisen, Konzepten oder Strategien der Beratungsleistung handelt es sich um Erfahrungswerte und mögliche Vorgehensweisen, nicht um individuelle Anlage-, Finanz- oder Handlungsberatung. Es wird folglich kein bestimmtes Ergebnis, kein finanzieller Erfolg und kein wirtschaftlicher Vorteil geschuldet oder garantiert. Entscheidungen des Auftraggebers erfolgen eigenverantwortlich.
(6) Der Auftragnehmer haftet nicht für Handlungen, Entscheidungen oder wirtschaftliche Ergebnisse, die auf Grundlage vermittelter Inhalte getroffen werden.
(6) Schlussbestimmungen
(1) Die etwaige Unwirksamkeit einzelner vorstehender Bedingungen berührt die übrigen Bedingungen nicht.
(2) Für diese AGB und alle individuellen Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(3) Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers nur in den Fällen eines Auftraggebers, der als Unternehmer auftritt.
